Ende: am 27. 05. 2016 um 00:00 Uhr
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, im Bundesrat einer Änderung des Grundgesetzes nicht zuzustimmen, mit der die Auftragsverwaltung von Bundesstraßen und Bundesautobahnen abgeschafft und das Ziel verfolgt wird, eine Bundesfernstraßengesellschaft zum Bau und zur In- standhaltung von Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen zu errichten.
Begründung:
In Artikel 90 (2) des Grundgesetzes heißt es: „(2) Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes.“
Die Bundesregierung beabsichtigt, die auftragsweise Bewirtschaftung dieser Straßen aus der Zuständigkeit der Länder in die Zuständigkeit des Bundes bzw. einer bundeseigenen Bundesfernstraßengesellschaft zu überführen und will dafür noch vor der Sommerpause einen ent- sprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes im Bundesrat zur Abstimmung stellen.
Der Abschlussbericht der Bodewig-Kommission sieht hierfür grundgesetzlichen Anpassungsbedarf in den Artikeln 85, 90 und 104a.
Es gibt aber keinen überzeugenden Grund, gut funktionierende Straßenbauverwaltungen in den Ländern durch eine zentralisierte Bundesfernstraßengesellschaft zu ersetzen. Das bestehende System der Auftragsverwaltung im Straßenbau hat sich über Jahrzehnte bewährt.
Verkehrsinfrastrukturbereiche mit Bundeszuständigkeit bieten wenig Anlass zur Nachahmung. Bei den Wasserstraßen gibt es massive Schwierigkeiten mit der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die zu einem Sanierungsstau an den Schleusen geführt haben. Bei der Schiene fehlen ebenfalls Möglichkeiten der Steuerung und Einflussnahme auf die DB AG. Ergebnis ist auch hier ein Sanierungsstau im Schienennetz.
Mit der beabsichtigten Grundgesetzänderung würde ein massiver Eingriff in die föderale Struktur der Bundesrepublik erfolgen. Deshalb ist die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft abzulehnen. Alle vom Bund für die Einrichtung einer Bundesfernstraßengesellschaft angeführten Begründungen können auch mit der Auftragsverwaltung und der bestehenden Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) realisiert werden.
Mit der geplanten Bundesfernstraßengesellschaft soll zugleich die Einwerbung privaten Kapitals ermöglicht werden. Damit sind deutlich höhere Zinsaufwendungen als bei einer öffentlichen Finanzierung und die Gefahr einer Privatisierung der Bundesfernstraßen verbunden. Die Bildung einer solchen Bundesfernstraßengesellschaft und die Ermöglichung einer Kreditaufnahme außerhalb des Regimes der Schuldenbremse durch diese schaffen einen eigenen „Finanzierungskreislauf Straße“. Wenn aber allein Straßen außerhalb der Schuldenbremse gebaut werden können, droht dies zu Lasten des öffentlichen Verkehrs zu gehen.
Berlin, den 12. Mai 2016
U. Wolf H. Wolf und die übrigen Mitglieder der Fraktion Die Linke
Der Antragstext: http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2918.pdf#search=%22Drucksache%2017%2F2918%22